Alle Informationen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Seit 1. Januar 2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG in Kraft und verpflichtet rund 4.000 Unternehmen zur Teilnahme an einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).

Betroffen sind im Jahr 2021/2022 meist nur die Inverkehrbringer der Brennstoffe Gas und Öl. Ab 2023 gelten dann auch Festbrennstoffe laut Gesetz als "verantwortliche Steuerschuldner".

Was auf Sie als potenziell betroffenes Unternehmen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes alles zukommt, wie Sie sich als Unternehmen darauf vorbereiten sollten und wie Sie eine gesetzliche Doppelbelastung bei EU-ETS-Anlagen vermeiden können, lesen Sie in der 12-teiligen Serie zum Nationalen Emissionshandel.

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Die 12-teilige Serie zum Thema Nationaler Emissionshandel mit Fokus auf das BEHG, geschrieben von Michael Kröhnert, umfasst u.a. diese Themen:

  • Die wichtigsten gesetzlichen Pflichten im Überblick
  • Die Unternehmensprozesse und der Überwachungsplan
  • Die Mengenprognose und der CO2-Jahresbericht 
  • Mineralölhändler und ihre Steuerlager 
  • Anlagen im TEHG mit paralleler Pflicht zum BEHG
  • Die Doppelbelastung durch EU-ETS-Anlagen
  • Der Kauf von Zertifikaten und bilaterale Märkte
  • Registerkonto, Kontobevollmächtigte und die Risiken 
  • Die Prüfung und Verifizierung des Jahresberichtes
  • Biogene Stoffe im BEHG

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