24.05.2022 - Für den Fall des Gasmangels/Bundesregierung schafft Reserve aus Kohleblöcken

Die Bundesregierung hat Pläne zur Sicherstellung der Stromversorgung in Deutschland vorgelegt für den Fall, dass Russland die Gaslieferungen einstellen sollte. Nach Angaben aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Kohlekraftwerke befristet bis Ende März 2024 in die Reserve geschickt werden, um in einer Gasmangellage auf Abruf Strom zu erzeugen und damit das fehlende Gas zu ersetzen. Insgesamt habe Deutschland dann Notreserven von bis zu 10 Gigawatt (GW) in der Hinterhand, die von den Kohlekraftwerken in solch einer Situation produziert werden können.

 

Im vergangenen Jahr trug Gas mit rund 15 Prozent zur Stromerzeugung bei. Der Anteil dürfte laut Ministerium aber in den vergangenen Monaten gesunken sein. Grundsätzlich hält die Bundesregierung aber an dem Kohleausstieg 2030 fest.

 

Auf der Erzeugungsseite soll laut den Plänen befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve auf Abruf eingerichtet werden, wie Mitarbeiter des Ministeriums erklärten, die nicht namentlich genannt werden wollten. Dadurch könne das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 Gigawatt ausgeweitet und der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert werden.

 

"Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig in den Markt zurückkehren zu können. Das bedeutet, dass der kurzfristige Einsatz von Kohlekraftwerken im Stromsektor für den Bedarfsfall auf Abruf ermöglicht wird", hieß es aus dem Ministerium. Den Kraftwerken sollen die Betriebskosten erstattet werden.

 

Dieser Abruf von zusätzlicher Kohleverstromung durch Braun- oder Steinkohlekraftwerke erfolge jeweils nur dann, wenn eine Gasmangellage vorliege oder eine Gasmangellage drohe und der Gasverbrauch in der Stromerzeugung reduziert werden müsse. Dies wäre beispielsweise bereits der Fall, wenn Russland im Sommer den Gashahn zudreht und der Gasmangel dann erst im Winter zu erwarten sei.

 

Die Kohlekraftwerke könnten dann kurzfristig Strom produzieren. Die Maßnahme betrifft systemrelevante Kraftwerke, für die in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam würde. Im Jahr 2022 sind dies laut Ministerium Stromerzeugung im Umfang von 2,1 GW und 2023 im Umfang von 0,5 GW. Hinzu kämen solche, die bereits in der Netzreserve vorgehalten und nicht mit Erdgas betrieben werden. Dies seien rund 4,3 GW Steinkohleanlagen und 1,6 GW Mineralölanlagen, erklärte das Ministerium. Die Regelungen für die Vorsorgemaßnahmen im Falle einer Gasmangellage sind in einem "Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage" geregelt.

 

MBI/DJN/gil/24.5.2022

 

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