14.05.2024 - Brancheninitiative MARS erklärt/Global vernetzt, lokal verantwortlich – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Detail

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft und setzte einen neuen Maßstab für die Verantwortung deutscher Unternehmen in Bezug auf ihre internationalen Lieferketten. Das Gesetz betraf zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 wurden die Anforderungen auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten erweitert. Das Ziel des LkSG ist bekanntlich, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.Die Kernanforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umfassen folgende Elemente:1. Risikoanalyse: Unternehmen sind verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr die Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihrer Lieferkette zu identifizieren. Anschließend müssen die Risiken gewichtet und priorisiert werden.2. Präventionsmaßnahmen: Auf Grundlage der Risikoanalyse müssen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um die identifizierten Risiken zu mindern. Diese können den eigenen Geschäftsbereich sowie Zulieferer betreffen. Beispiele für Maßnahmen sind Schulungen, die Einführung von Beschaffungsstrategien oder die regelmäßige Überprüfung von Lieferanten.3. Abhilfemaßnahmen: Sollten dennoch Menschenrechts- oder Umweltverletzungen innerhalb der Lieferkette auftreten, sind Unternehmen verpflichtet, effektive Maßnahmen zu deren Behebung einzuleiten. Dies kann auch die Zusammenarbeit mit lokalen NGOs oder die direkte Unterstützung von betroffenen Gemeinschaften einschließen.4. Beschwerdeverfahren: Einrichtung eines Verfahrens, durch das Betroffene Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten melden können. 5. Grundsatzerklärung: Betroffene Unternehmen müssen eine Grundsatzerklärung formulieren und veröffentlichen, in der sie ihr Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten erläutern. Diese Erklärung muss auch eine Festlegung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette enthalten. 6. Berichterstattung: Jährliche Berichte über die Bemühungen und Fortschritte im Bereich der Lieferkettensorgfalt sind verpflichtend.  Zur Erfüllung des LkSG werden auch die Sorgfaltspflichten in dem eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens definiert. Im Vergleich zu der Bemühenspflicht in der Lieferkette fällt die Pflicht zur Umsetzung im eigenen Geschäftsbereich strenger aus. Obwohl das LkSG nur größere Unternehmen betrifft, hat es auch Auswirkungen auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Viele KMUs sind Zulieferer für größere Unternehmen, die direkt unter das LkSG fallen. Diese sind verpflichtet, ihre gesamte Lieferkette – einschließlich der kleineren Zulieferer – auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu überprüfen. Dies kann dazu führen, dass KMUs, die mit großen deutschen Firmen Geschäftsbeziehungen pflegen, ihre eigenen Prozesse und die ihrer Zulieferer überprüfen und anpassen müssen, um den Anforderungen des LkSG zu entsprechen. Die freiwillige Einhaltung der Anforderungen kann jedoch auch Vorteile für KMUs bergen. So kann Eigeninitiative die Wettbewerbsfähigkeit stärken, zur Optimierung der Betriebs- und Geschäftsprozessen beitragen, die Investitionsattraktivität erhöhen oder auch frühzeitig auf zukünftige Regulierungen vorbereiten. Die Umsetzung und Kontrolle des LkSG wird in Deutschland durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Das BAFA setzt auf eine risikobasierte Überwachungsstrategie, um zu bestimmen, welche Unternehmen einer genaueren Prüfung unterzogen werden sollen. Dies beruht auf verschiedenen Faktoren, wie der Unternehmensgröße, der Branche, dem Risikoprofil der Lieferkette und früheren Verstößen. Die verpflichtende Berichterstattung wird auf Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit geprüft, wobei zusätzliche Informationen oder Korrekturen angefordert werden können. Das BAFA stellt außerdem ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, durch das Stakeholder mögliche Verstöße gegen das LkSG melden können. Diese Beschwerden werden geprüft, und falls erforderlich, leitet das BAFA eine Untersuchung ein. In bestimmten Fällen werden Inspektionen und Audits bei Unternehmen durchgeführt, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten vor Ort zu überprüfen. Letztlich kann das BAFA bei festgestellten Verstößen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, von formalen Warnungen über Bußgelder bis hin zu Anordnungen, die Geschäftspraktiken zu ändern. In schweren Fällen können auch zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen initiiert werden.Wertschöpfungsketten in der Metallbranche sind weit verzweigt, komplex und global aufgestellt. Die NE-Metallindustrie sieht sich deswegen großen Herausforderungen gegenübergestellt. Viele Prozesse in der vorgelagerten Wertschöpfungskette finden nicht in der EU statt, sondern in Regionen, die oft geringere Standards und Gesetze im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz aufweisen. Nichtsdestotrotz müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Partner die gleichen hohen Anforderungen an den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt stellen, wie sie selbst. Dies erfordert eine besonders sorgfältige Prüfung, Koordination sowie Transparenz von den Unternehmen, um den Anforderungen des LkSG gerecht zu werden.Spezifische Anforderungen in der NE-MetallindustrieBei der Risikoanalyse in der Metallbranche kommen die meisten Unternehmen zu dem Schluss, dass zentrale Risiken bei der Rohstoffgewinnung und dem Abbau liegen. Die Prozesse sind in Hinblick auf Umwelt und Menschenrechte häufig risikobehaftet und erfolgen nicht immer in strengregulierten Regionen. Dies stellt ein großes Problem für die Unternehmen dar, denn in den globalen vorgelagerten Lieferketten ist es oft schwer, die Lieferkette bis zum Rohstoffabbau (n-Tier) zu erfassen und zu überprüfen, da keine direkten Vertragsbeziehungen vorliegen. Eine Risikoeinschätzung und –minimierung erfolgt somit erschwert. Hierbei können Branchenstandards und -initiativen helfen, welche Qualitätsstandards setzen und unabhängige Prüfung durch Dritte gewährleisten.Allgemein wird die Forderung nach mehr Transparenz in Metalllieferketten lauter. Besonders KMUs bekommen den Druck durch die wachsenden Anforderungen zu spüren. Diese Unternehmen haben häufig nicht die nötigen Ressourcen und Prozesse, um die gefragten Informationen eigenständig zu ermitteln. Mit der Zustimmung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurden im April 2024 nun EU-weite Vorgaben zur Unternehmensverantwortung entlang der Lieferkette festgelegt.Das LkSG wird demnach in naher Zukunft noch einmal überarbeitet werden müssen, um eine kohärente Umsetzung der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten sicherzustellen.Abschließend ist das LkSG nicht nur als ein regulatorisches Instrument einzuordnen, sondern auch als ein Impulsgeber für eine nachhaltige Wirtschaft. Es sichert Unternehmensverantwortung und trägt aktiv zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Umweltschutzes bei. In einer Zeit, in der die Globalisierung die Wertschöpfungsketten immer weiter verknüpft, ist eine umfassende Prüfung der Lieferketten unerlässlich für eine ethisch vertretbare Produktion und einen nachhaltigen Wirtschaftsbetrieb.+++Denise SabaschHintergrund: Die Brancheninitiative MARS (Metal Alliance for Responsible Sourcing) unterstützt Unternehmen der Metallindustrie dabei, CSR-Managementsysteme für eine verantwortungsvolle Lieferkette zu etablieren. Die OECD Due Diligence Guidance und weitere gesetzliche Regelwerke bilden dabei die Basis. MARS entwickelt individuelle Lösungen für jedes Unternehmen.Die Autorin des Beitrags Denise Sabasch ist Leiterin des Projekts MARS sowie CSR- & Nachhaltigkeitsberaterin. Sie ist Ansprechpartnerin für die Beratung von Mitgliedsunternehmen. Sabasch verfügt über fundierte Erfahrung im Bereich der unternehmerischen Verantwortung entlang der Lieferkette.https://mars-alliance.com/ 

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