17.05.2022 - Gegensanktionen/Russland führt Ausfuhrgenehmigungen für Blei und Bleischrott ein

Die russische Regierung führt bis zum 15. November 2022 ein Genehmigungsverfahren für den Export von Blei, Bleiabfällen und -schrott ein. Bis dahin benötigen Unternehmen für die Ausfuhr aus Russland eine Genehmigung. Die entsprechende Verordnung Nr. 873 vom 14. Mai 2022 "Über die Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von unverarbeitetem Blei, Abfällen und Schrott aus Blei" wurde nun auf dem offiziellen Internetportal für juristische Informationen veröffentlicht. "Die russische Regierung beschließt, vom 15. Mai bis einschließlich 15. November 2022 ein einseitiges Genehmigungsverfahren für die Ausfuhr von Blei, Bleiabfällen und -schrott aus der Russischen Föderation außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion einzuführen", heißt es in der Verordnung. Damit gilt die Genehmigungspflicht für unverarbeitetes Blei, Bleiabfälle und -schrott, die aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation im Rahmen von Zollverfahren ausgeführt werden, welche die Ausfuhr von Waren aus der gemeinsamen Zollzone der Eurasischen Wirtschaftsunion ermöglichen. Gemäß Absatz 2 der Verordnung erstreckt sich die neue Regelung auch auf Rohblei, Bleiabfälle und -schrott, die vor dem 15. Mai 2022 in Übereinstimmung mit den Zollverfahren freigegeben wurden. Die Exportlizenzen stellt das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation aus.MBI/GTAI/gil/17.5.2022

 

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