22.05.2023 - EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat/Europa soll Leitmarkt für grüne Innovationen werden

Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel hat nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums die Weichen für eine "nachhaltige Transformation und Resilienz der EU" durch eine neue Ökodesign-Verordnung gestellt. Für diese hätten die Ministerinnen und Minister der EU-Länder eine Allgemeine Ausrichtung angenommen. "Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sind sowie den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold, der an dem Treffen in Brüssel teilnahm. "Europa wird damit global zum Leitmarkt für grüne Innovationen."

 

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte setze die EU einheitliche Regeln für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Entwicklung grüner Zukunftstechnologien. Diese Regeln seien nicht nur gut für die Umwelt und die Schonung der knapper werdenden Ressourcen. "Die nachhaltigen Produktstandards fördern die Innovationskraft der Industrie und sind damit Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit der EU", zeigte sich Giegold überzeugt.

 

Die neue Ökodesign-Verordnung sei zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Sie legt laut den Angaben den allgemeinen Rahmen für künftige Ökodesign-Anforderungen fest, indem sie bestimmt, welche Produktaspekte wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourcennutzung oder Ressourceneffizienz oder CO2-Fußabdruck mit diesen Anforderungen verbessert werden können. Deutschland habe sich mit wichtigen Anliegen durchsetzen können. So sei die Einigung auf ein Vernichtungsverbot unverbrauchter Konsumgüter ein konkreter Schritt, um nachhaltigeres Wirtschaften zu verwirklichen. Weiteres Novum sei die Einführung des Digitalen Produktpasses, den auch der Koalitionsvertrag vorsehe.

 

MBI/DJN/gil/22.5.2023

 

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