26.06.2026 - Online-Handel/EU erhebt ab 1. Juli Zölle für Päckhen aus Drittstaaten

Ab 1. Juli erhebt die EU für kleine Pakete mit einem Warenwert bis 150 Euro eine pauschale Einfuhrgebühr von drei Euro. Betroffen sind Sendungen aus Drittstaaten wie China oder USA, die in die EU eingeführt werden. Die EU-Staaten hatten im Februar auf die neuen Zollvorschriften verabschiedet. Sie betreffen insbesondere Warensendungen von Billighändlern wie Temu und Shein aus China. Bislang werden solche Pakete zollfrei in die EU eingeführt, was nach Einschätzung der Europäischen Kommission zu unlauterem Wettbewerb zulasten von EU-Verkäufern führte."Die Abschaffung der veralteten Ausnahme für kleine Pakete wird dazu beitragen, EU-Unternehmen zu unterstützen und skrupellose Verkäufer daran hindern, die Regelung auszunutzen", hatte sagte Zyperns Finanzminister und EU-Ratspräsident Makis Keravnos erklärt. Die EU will diesen vorläufigen Pauschalzoll von 3 Euro für kleine Pakete ab Juli 2028 durch normale Zölle ersetzen, sobald die neue EU-Zolldatenplattform in Betrieb ist.Nach Angaben der EU-Kommission hat sich die Menge kleiner Warensendungen in die EU seit 2022 jedes Jahr verdoppelt und lag 2024 bei 4,6 Milliarden Pakete. Der Löwenanteil (91 Prozent) davon stammte aus China. Derzeit arbeitet die EU an einer Reform ihres Zollsystems, um auf die wachsenden Handelsströme und den Anstieg des Online-Handels zu reagieren und die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.MBI/aul/26.6.2026 

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