01.03.2023 - EU-Paket zur Straßenverkehrssicherheit/Brüssel schlägt weitere Harmonisierung für Führerscheine vor

Die Anforderungen an Führerscheine sollen auf EU-Ebene weiter harmonisiert und modernisiert werden. Darüber hinaus will die EU-Kommission mit einer verbesserten grenzüberschreitenden Durchsetzung von Straßenverkehrsvorschriften insgesamt die Sicherheit auf Europas Straßen erhöhen. Im vergangenen Jahr lag die Zahl der Verkehrstoten in Europa bei über 20.000 Menschen. Bis 2050 peilt die EU ihr Ziel "Vision null Straßenverkehrstote" an. Mit dem neuen Gesetzespaket werden Autofahrer besser auf emissionsfreie Fahrzeuge und das Fahren in der Stadt vorbereitet wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. So ändert sich das geltende EU-Recht für Führerscheine künftig und orientiert sich an bereits bestehende Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten. Vorgesehen ist eine mindestens zweijährige Probezeit für Anfänger und Null Toleranz bei Alkohol am Steuer. Laut Kommission sind Autofahrer unter 30 Jahren an zwei von fünf tödlichen Unfällen beteiligt, während sie aber nur acht Prozent aller Autofahrer ausmachen. Im künftigen EU-Recht soll zudem auch der Führerschein ab dem Alter von 17 Jahren nach dem "begleitenden Fahren" eingeführt - wie es beispielsweise in Deutschland schon existiert. Auch soll die Fahrausbildung und -prüfung so angepasst werden, dass die Fahrer besser auf den Straßenverkehr mit vulnerablen Nutzern vorbereitet sind. Die sich wandelnde Mobilität wird dazu führen, dass in Städten mehr Fußgänger, Radfahrer, aber auch E-Scooter und E-Bikes unterwegs sind. Die Fahrtauglichkeit soll gezielter, auch durch Einbeziehung der Fortschritte bei der medizinischen Behandlung von Krankheiten wie Diabetes bewertet werden. Die Fahrer werden ermutigt, ihre Fahrfertigkeiten und ihr Fahrwissen auf dem neuesten Stand zu halten. Damit Führerscheine zwischen den EU-Staaten einfacher anerkannt werden können, schlägt die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Führerscheins vor. Dies erleichtert den Ersatz, die Verlängerung oder den Tausch eines Führerscheins.Bei der Ahndung von Straßenverkehrsdelikten sieht die Kommission noch erheblichen Handlungsbedarf, weil 2019 rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Vorfälle ungestraft blieben. Täter konnten nicht ermittelt oder Zahlungen nicht vollstreckt werden. Das soll sich ändern: Nach dem Willen der Kommission sollen Strafverfolgungsbehörden Zugang zu nationalen Führerscheinregistern erhalten. Darüber hinaus sollen die Vorschriften auf weitere Delikte erweitert werden. Bislang erstreckt sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf die häufigsten und eklatantesten Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen und Trunkenheit am Steuer. Der Anwendungsbereich soll um Delikte erweitert werden wie geringer Sicherheitsabstand, gefährliche Überholmanöver und gefährliches Parken, Überfahren durchgezogener weißer Linien und Fahren in verbotener Richtung. Schließlicht schlägt die Kommission auch einen Entzug der Fahrerlaubnis mit EU-weiter Wirkung vor. Das neue System sieht ein EU-weites Fahrverbot vor, wenn ein EU-Land beschließt, einem Fahrer wegen eines Vergehens die Fahrerlaubnis zu entziehen. Nach geltendem EU-Recht kann laut Kommission ein schweres Delikt, das zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, nicht EU-weit durchgesetzt werden, wenn der Fahrer das Delikt in einem anderen EU-Staat begangen hat, in dem sein Führerschein ausgestellt wurde. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf schwere Delikte im Straßenverkehr wie übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Verkehrsdelikte mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung. Über die Vorschläge der Kommission werden jetzt die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament gemeinsam beraten. "Die, die sich nicht an die Straßenverkehrsvorschriften halten – egal in welchem Mitgliedstaat – werden nicht mehr ungestraft davonkommen", erklärte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Jens Gieseke, begrüßte vor allem, dass die Kommission das deutsche Modell des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren EU-weit einführen will. "Begleitetes Fahren soll nun auch bei LKW-Führerscheinen möglich werden. Klug umgesetzt, kann das ein wichtiger Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels werden", sagte der Europaabgeordnete.Ali UluçayMBI/aul/1.3.2023

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