27.07.2021 - Energiewirtschaftsgesetz/Bundesnetzagentur übernimmt Regulierung von Wasserstoffnetzen

Die Bundesnetzagentur übernimmt mit dem jetzt in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Wasserstoffinfrastrukturen. „Durch die neuen Regelungen werden die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen Markthochlauf für Wasserstoff geschaffen“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Betreiber von Wasserstoffnetzen hätten ab sofort die Möglichkeit, sich durch Abgabe einer sogenannten „Opt-In-Erklärung“ regulieren zu lassen. Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen könnten ebenfalls erklären, dass der Zugang zu ihren Anlagen entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgen soll.

Ein jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich durch die Bundesnetzagentur solle eine stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicherstellen. Die Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte bleiben einer Verordnung durch die Bundesregierung vorbehalten, kündigte die Behörde an.

Die Neuregelung sieht zudem eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung der einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die Bundesnetzagentur vor, die eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermögliche. Dies trage der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung.

Weitere Informationen zur „Opt-In-Erklärung“ und der Ad-hoc-Bedarfsprüfung stehen auf der Website der Bundesnetzagentur bereit https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Wasserstoff/wasserstoff_node.html

MBI/suh/map/27.7.2021

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