23.06.2025 - Minderung von Treibhausgasen/Bioethanolbranche kritisiert geplante Quotenänderung

Die deutsche Bioethanolwirtschaft befürchtet negative Folgen von dem aktuellen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) aus dem Bundesumweltministerium (BMUKN). Wie der Branchenverband BDBe mitteilte, stoßen insbesondere die vorgesehene Absenkung der Anrechenbarkeit nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und der vorgesehene verlangsamte THG-Quotenhochlauf bis zum Jahr 2030 sowie die Aussetzung der Berichtspflichten zur Evaluation der THG-Quote für das BMUKN auf Ablehnung. Positiv beurteilt der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft hingegen die Vorhaben zur Eindämmung von betrügerischen Praktiken bei der Anrechnung angeblich fortschrittlicher Biokraftstoffe und zur Fortschreibung der THG-Quote bis zum Jahr 2040. Mit dem Entwurf des Umweltministeriums soll unter anderem die novellierte Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) in nationales Recht umgesetzt werden. Sie macht aus Sicht des BDBe ambitionierte Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor. Die geplante Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse basiere auf überholten Behauptungen, die seit Jahren wissenschaftlich widerlegt seien, bemängelt der BDBe-Vorsitzende Alois Gerig. Seine Kritik reicht dabei "von der angeblichen Flächenkonkurrenz bis zu den Effekten so genannter indirekter Landnutzung". Nachhaltig zertifiziertes Bioethanol aus heimischem Anbau leiste bereits seit Jahren nachweislich einen messbaren und kosteneffizienten Beitrag zur CO2-Minderung im Verkehr und unterliege dabei, wie andere Biokraftstoffe auch, strengen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien, betont der BDBe-Chef. Er sieht in dem Gesetzentwurf zudem einen klaren Widerspruch zu dem Beschluss der Umweltministerkonferenz der Länder vom November 2024, demzufolge bei einer Quotenneuregelung alle nachhaltigen Optionen zur THG-Minderung ausgeschöpft werden sollen, um die Klimaziele zu erreichen. Der BDBe verlangt stattdessen von der Bundesregierung, technologieoffen und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu handeln, wie Gerig erklärt. Der Gesetzentwurf geht jetzt an die Länder und soll voraussichtlich ab Herbst im Bundestag beraten werden.MBI/jc/ste 

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