05.08.2021 - Offshore-Windkraft/Windparkbetreiber begrüßen neuen maritimen Raumordnungsplan

Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) hat die Richtung des neuen Raumordnungsplans für die deutsche hohe See begrüßt. Er ersetzt den Plan von 2009 und ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses, der im Juli 2019 über zwei Entwürfe und weitere Papiere hinweg begonnen hatte.



„Der neue maritime Raumordnungsplan geht in die richtige Richtung", erklärte Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore. "Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten wurden angemessen berücksichtigt, ohne dabei die gemeinsamen Klimaschutzziele aus den Augen zu verlieren."



In der Nordsee sind ist die Zahl der Offshore-Windkraft-Vorrang- und Vorbehaltsflächen auf insgesamt 20 erweitert worden. Sie reichen bis zur Spitze des sogenannten deutschen Entenschnabels, wie die dortige AWZ wegen ihrer Form genannt wird, an der Doggerbank, die nur durch das Naturschutzgebiet Doggerbank unterbrochen wird. In der Ostsee sind drei Vorranggebiete vor Rügen festgelegt, eines davon mit Erweiterung um ein bedingtes Vorbehaltsgebiet.



Damit trägt die Flächenverteilung des Plans den Ausbauzielen auf See − auf 20.000 MW bis 2030 und auf 40.000 MW bis 2040 − Rechnung. Die bisherige installierte Leistung vor der deutschen Küste bleibt seit Mitte 2020 bis nächstes Jahr bei 6.679 MW stehen, bis die Windparks aus den Übergangsausschreibungen ans Netz gehen.



Großes Flächenpotenzial sieht der BWO in der Co-Nutzung bisher ausschließlich militärisch genutzter Flächen. In dem militärischen Vorbehaltsgebiet, das direkt an das Offshore-Vorranggebiet Ostsee-3 grenzt, würde eine gemeinsame Nutzung durch die Windindustrie und die Nato weitere 1.000 MW Windpark ermöglichen, hieß es in der BWO-Stellungnahme zum ersten Entwurf von 2020. Schon der zweite Entwurf wies eine geringe Überlappung auf. In der Nordsee überlappen sich das Offshore-Vorranggebiet "EN1" nördlich von Helgoland mit einem militärischen Vorbehaltsgebiet komplett.



Der BWO wehrte sich damals auch dagegen, dass militärische Raumkulissen aus dem Kalten Krieg ungeprüft 1:1 fortgeschrieben werden. Allerdings wehrte er sich genauso dagegen, dass die Bundeswehr, die durch die Windparks ihre Aufklärungsmöglichkeiten eingeschränkt sieht, zum Ausgleich künftig auch auf Offshore-Windparks üben oder dort Aufklärungstechnik installieren darf.



Auf die Nutzungskonflikte mit dem Naturschutz geht der BWO in seiner aktuellen Mitteilung nicht ein. Sie sind in der Nordsee entweder mit einer strikten Trennung zwischen dem Naturschutzgebiet Doggerbank und den benachbarten Offshore-Vorbehaltsflächen entschieden oder schon bisher mit einer Herunterstufung der Seetaucherflächen im Naturschutzgebiet Sylter Außenriff − Deutsche Bucht rund um die Offshore-Flächen "EN1" und "EN5" auf "Vorbehaltsflächen" für den Naturschutz. Damit ist der Naturschutz dort nur ein relativer "Grundsatz" der Raumordnung, nicht aber ein absolutes "Ziel".



In der Ostsee sind die Naturschutz- und Windparkflächen weit voneinander entfernt. Die Offshore-Flächen liegen nur teilweise im Vogelzugkorridor Rügen−Schonen.

MBI/geo/5.8.2021

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