06.09.2021 - Bessere Bedingungen für Datendienstleister im Messwesen

Der Datendienstleister "ene't" wird mit dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber Discovergy künftig in der neuen Marktrolle des Energieserviceanbieters zusammenarbeiten.

In einer Mitteilung kündigt Enet an, gewerblichen Kunden, Filialisten und Energieberatern künftig als Energieserviceanbieter (ESA) aktuelle Lastgangdaten zugänglich zu machen. Die Daten können beispielsweise zur Verbrauchssteuerung, zur Rechnungsprüfung oder zu Analysen rund um das Thema "atypische Netznutzung" genutzt werden.

"Bislang mussten wir oft den Umweg über den jeweiligen Versorger oder Lieferanten gehen, was leider teilweise mit nicht hinnehmbaren Qualitätseinbußen verbunden war", beklagt Oliver Kunz. Stockende Prozesse in der Rechnungsprüfung oder in weitergehenden Analysen im Unternehmen seien die Konsequenz, so der Leiter des Enet-Standorts Torgau bei Leipzig. Von der Kooperation mit Discovergy und dem direkten Zugriff auf die Daten aus den intelligenten Messsystemen des Metering-Dienstleisters verspricht er sich nun eine "erhebliche" Aufwertung der eigenen Lastgangverwaltungsdienstleistung.

Enet bemängelt in seiner Mitteilung, dass bislang nicht alle Messstellenbetreiber automatisch und kostenfrei Zugriff auf entsprechende Rohdaten gewähren. Discovergy werde künftig täglich die Daten der gemeinsamen Messstellen vollautomatisiert übermitteln, ohne dass für Enet oder den Endkunden zusätzliche Kosten anfallen, wie es in der Mitteilung heißt.

Die Mitteilung wurde vor dem Hintergrund der Einführung einer neuen Marktrolle veröffentlicht. Durch einen Beschluss der Bundesnetzagentur im Dezember 2020 wurden der Energieserviceanbieter als neue Marktrolle in der Marktkommunikation eingeführt.

In ihrem Beschluss vom 21. Dezember 2020 schreibt die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur, sie habe eine Reihe von Hinweisen insbesondere von Energiedienstleistern und Energiedatenmanagern erhalten, dass eine vom Anschlussnehmer veranlasste Messwertverarbeitung durch entsprechende Dritte nur unter erschwerten Bedingungen möglich sei, da keine standardisierte Bereitstellung durch den Messstellenbetreiber erfolge.

Mit der Einführung neuer Prozesse und der neuen Marktrolle will die Behörde daher Abhilfe schaffen. Der Energieserviceanbieter habe nun die Möglichkeit zeitnah und automatisiert die vom Anschlussnehmer gewünschten Daten abzurufen, zu analysieren und zu verarbeiten. Offiziell tritt der Energieserviceanbieter allerdings erst ab dem 1. April 2022 in Erscheinung, wenn die Neufassung der "Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM Strom)" ihre Gültigkeit erlangen.

In dem Dokument der Bundesnetzagentur ist definiert: "Der Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers fragt im Auftrag des Anschlussnutzers Werte an und verarbeitet diese. Zusatzinformation: Der Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers verfügt über eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Einwilligung des Anschlussnutzers." Es geht dabei insbesondere um die Tarifanwendungsfälle 7 (Zählerstandsgangmessung) und 14 (Bereitstellung hochfrequenter Messwerte).

Der Energieserviceanbieter ist demnach berechtigt, Messwerte aus einem intelligenten Messsystem beim Messstellenbetreiber anzufragen und als standardisierte und automatisierte Lieferung zu bestellen. Wenn die Werte in der gewünschten Auflösung und im gewünschten Automatisierungsgrad zur Verfügung gestellt werden können, obliegt es den beteiligten Marktrollen, sich über die dafür anfallenden Kosten zu einigen. Gegebenenfalls kann eine Parametrierung der Messeinrichtung durch den Messstellenbetreiber notwendig sein. Den daraus entstehenden Aufwand kann er dem Energieserviceanbieter ebenfalls in Rechnung stellen.

MBI/fwi

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