24.05.2022 - Schutzkorridor zu Polen fertig/Brandenburg hebt erste ASP-Beschränkungen auf

Seit mehreren Monaten sind in Brandenburg in den zuerst von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald keine neuen Fälle festgestellt werden. Damit können die dort ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft aufgehoben werden, wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz mitteilte. So könne von einer Fallwildsuche vor Bewirtschaftung der Flächen abgesehen werden.Die ausgewiesenen Kerngebiete (Kerngebiet I und III) in den drei Landkreisen werden demnach per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Die betroffenen Landkreise können sämtliche Nutzungsbeschränkungen endgültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten galten.Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt, wie es weiter hieß. Eine Aufhebung der Beschränkungen für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II (gefährdete Gebiete einschließlich Kerngebiete und Weiße Zonen) sei jedoch erst möglich, wenn in einem Zeitraum von mindestens zwölf Monaten kein ASP-Fall in dieser Zone aufgetreten ist.Zudem seien die letzten verbliebenen Meter im zweiten ASP-Zaun entlang der Grenze zu Polen geschlossen worden. Der Schutzkorridor gegen den weiteren Eintrag der Tierseuche ist damit fertig gestellt, wie das Ministerium weiter erklärte. Bereits im Sommer 2021 war der erste Zaun auf einer Länge von rund 255 Kilometern fertig gestellt worden. Der zweite Zaun hat eine Länge von rund 280 Kilometern. "Das sind sehr gute Nachrichten im Kampf gegen die hoch gefährliche Tierseuche, die zeigen, dass unsere Maßnahmen wirken", sagte die Leiterin des ASP-Krisenstabs Anna Heyer-Stuffer bei einem Besuch im Landkreis Oder-Spree.MBI/12/sru/ste/24.5.2022

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