22.09.2022 - Kritik an Vorsteuerpauschale/Brauereien und Gastronomie bekommen Unterstützung

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch Steuererleichterungen für kleine Brauereien und die Gastronomie beschlossen. In der Sitzung stimmten die Abgeordneten dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (20/2247) zu, wie der Pressedienst des Bundestages mitteilte. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte ab. Die AfD-Fraktion und die Linksfraktion enthielten sich. Mit dem Gesetz werden unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt. Außerdem wird Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer befreit.Per Änderungsantrag eingefügt wurde unter anderem die Weiterführung der ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel, die bereits im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführt worden war und eigentlich zum Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre. Zur Stärkung der "einzigartigen Biervielfalt und Braukunst" sowie der mittelständisch geprägten Brauereistruktur sollen die ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel demnach entfristet werden und dauerhaft in Kraft bleiben. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) sollte eigentlich zum Jahresende auslaufen, wird aber jetzt bis Ende 2023 verlängert. Die Umsatzsteuermindereinnahmen sollen sich dadurch auf rund 3,3 Milliarden Euro belaufen, wie es weiter hieß.In der Aussprache des Ausschusses begrüßte die SPD-Fraktion das Gesetzesvorhaben. Die Entlastung der Gastronomie sei angebracht, denn eine Wiederanhebung der Umsatzsteuer wäre inflationstreibend gewesen. Außerdem sei es wichtig, über die KfW Energieunternehmen schnell und wirksam zu schützen, die unter den enormen Energiekosten leiden würden.Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass sie die Maßnahmen zur Biermengenstaffel und zur Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie selbst schon lange gefordert habe. Die Umsatzsteuerermäßigung hätte dauerhaft gelten sollen. 2023 werde man die nächste Verlängerung erleben, sonst werde es ein Sterben der Gastronomiebetriebe geben.Kritisiert wurde von der Union die per Änderungsantrag vorgenommene Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5 auf 9 Prozent, was eine Belastung der kleinen Landwirte bedeute und angesichts weiterer Belastungen zu Betriebsaufgaben führen werde. Die Berechnungsgrundlage für die Änderung sei falsch. Die Union verwies zum Punkt Gewährleistungen auf eine Stellungnahme des Rechnungshofes, wonach für das Jahr 2023 Gewährleistungsermächtigungen für das Doppelte des Bundeshaushalts vorgesehen seien. Das könne dauerhaft nicht gutgehen. Das Risiko sei deutlich zu hoch.Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies die Kritik der Union an der Befristung der Umsatzsteuer für die Gastronomie zurück. Die Befristung sei auch von Sachverständigen aus der Wissenschaft befürwortet worden. Auch die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte sei richtig, die Berechnung des Finanzministeriums sei nachvollziehbar.Die FDP-Fraktion zeigte Verständnis für die Kritik der Union an der Senkung der Vorsteuerpauschale für die Landwirte. Allerdings hätte das Risiko bei einer Ablehnung der bisherigen Höhe der Pauschale durch die EU auch bei den Landwirten gelegen. Und dieses Risiko sei wegen der Rückwirkung erheblich.Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU (20/1727), die verlangt hatte, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie unbefristet weiterzuführen. Darüber hinaus forderte die CDU/CSU-Fraktion die unbefristete Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien. Für den Antrag stimmte nur die CDU/CSU-Fraktion, während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ablehnten. Enthaltungen gab es von der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.MBI/12/sru/22.9.2022

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Sie möchten keine Neuigkeiten mehr verpassen, zu unseren Veranstaltungen oder Informationsdienstleistungen?

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und wählen Sie die für Sie relevanten Branchen:

  • Stahl
  • NE-Metalle
  • Energie
  • Agrar | Ernährung
  • Kunststoffe
  • Einkauf
  • Europa | Außenhandel | Zoll
  • E-Mobility | H2-Mobility

Weitere Plattformen der MBI Infosource