02.02.2023 - Niedersachsen/Dünge-VO lässt Planungssicherheit vermissen

Die von der Landesregierung in Hannover beschlossene Änderung der niedersächsischen Düngeverordnung bringt nach Ansicht des niedersächsischen Bauernverbands (Landvolk Niedersachsen) keinen Fortschritt in Bezug auf Planungssicherheit für die Landwirte in dem Bundesland. Die neue Gebietskulisse gelte nur für eine kurze Übergangszeit in diesem Jahr, kritisierte Landvolkpräsident Holger Hennies. Für 2024 sei schon wieder ein neues Verfahren zur Abgrenzung der sogenannten roten Gebiete nötig, zitiert der Landvolk-Pressedienst (LPD) den Bauernpräsidenten.Hennies hat demnach nicht nur kein Verständnis für die fehlende Planungssicherheit, wie der LPD jetzt mitteilte, vielmehr er kritisiert auch das künftige geplante Verfahren als nationalen Alleingang in Deutschland. In keinem der anderen EU-Mitgliedstaaten gebe es ein vergleichbares Vorgehen, bemängelt Hennies. Zudem erzwinge die EU-Kommission ein Verfahren, das wissenschaftlich nicht abgesichert sei, begründet der Landvolkchef seine kritische Haltung zur Anpassung der Landesdüngeverordnung. Die hält er schlicht für "eine vertane Chance".Laut Hennies basiert die Hinzurechnung des natürlichen Nitratabbaus (Denitrifikation) zu gemessenen Nitratgehalten im Grundwasser auf einer international bisher nicht anerkannten Forschungsmethodik, welche die Gebietskulisse ab 2024 voraussichtlich "ganz extrem" vergrößern wird. Zudem hätten die Landwirte keine Möglichkeit, über die Düngung die Messwerte kurz- und mittelfristig zu verbessern, beanstandet der Landesbauernverband. Das Verursacherprinzip werde somit weiterhin verletzt, stellt Hennies fest.Vor diesem Hintergrund erwartet das Landvolk, dass die Bundesregierung ihre "Untätigkeit bei der Einführung von Regelungen im Düngerecht endlich aufgibt" und noch im laufenden Jahr praxistaugliche Vorschläge vorlegt, wie der LPD berichtet. Denn die Landwirte in den "roten Gebieten" müssten eine Chance bekommen, über gewässerschonende Bewirtschaftung aus dem Verbot der pflanzenbedarfsgerechten Stickstoffzufuhr herauszukommen. Bis dahin sähen viele Landwirte keine andere Möglichkeit mehr, als die Gerichte anzurufen, warnt der niedersächsische Bauernverband.Die neue Verordnung soll nach Auskunft der Landesregierung mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur nächsten Düngesaison in Kraft treten, so der LPD. MBI/12/jc/ssc/2.2.2023

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