04.11.2025 - DRV/Regierung muss bei Stromsteuer für Gleichbehandlung sorgen
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes dauerhaft von der Stromsteuer zu entlasten. Denn das stärke die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen, argumentiert der DRV. Doch aus seiner Sicht greift der aktuelle Gesetzentwurf zu kurz und droht, zentrale Akteure der Wertschöpfungskette auszuschließen.Dies verdeutlichte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages. Demnach nannte Holzenkamp die Stromsteuerentlastung zwar richtig, betonte jedoch zugleich, dass die Entlastung "konsequent, fair und zukunftsfest" umgesetzt werden müsse. Nur so bleibe die Wertschöpfungskette Lebensmittel leistungsfähig und die Energiewende im ländlichen Raum auf Kurs, erklärte der DRV-Chef.Die Regierung will Unternehmen dauerhaft bei den Energiekosten entlasten. Von einer Abgabenreform sollen demnach auch Biogasanlagen und die E-Mobilität profitieren.Auf Kritik des Raiffeisenverbandes stößt insbesondere die in dem Zusammenhang geplante Streichung von Biomasse als erneuerbare Energiequelle. Das als Begründung dafür vorgebrachte Argument eines erhöhten Bürokratieaufwands, überzeuge nicht, kritisiert der DRV. Denn die Betreiber großer Anlagen verfügten längst über die notwendigen Nachhaltigkeitszertifikate. Biomasse sei der "Inbegriff für erneuerbare Energien" und zentral für die Energiewende im ländlichen Raum, machte Holzenkamp deutlich. Eine steuerliche Schlechterstellung wäre somit ein Rückschritt und widerspreche den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Auch beim Agrarhandel sieht der DRV noch Nachbesserungsbedarf. Der Agrarhandel übernehme inzwischen viele energieintensive Aufgaben, die früher auf landwirtschaftlichen Betrieben stattfanden, referierte Holzenkamp: wie etwa die Erfassung, Reinigung, Kühlung und Einlagerung von Getreide und Raps. Der DRV-Chef nannte es nicht nachvollziehbar, dass sie steuerlich anders behandelt werden sollten als die Landwirtschaft selbst. Der Gesetzgeber müsse den Agrarhandel in der Wirtschaftszweigklassifikation gleichstellen, forderte Holzenkamp. Es gehe nicht um weitere Ausnahmen, sondern um Gleichbehandlung.MBI/12/jc/ssc/4.11.2025
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