08.07.2026 - Genussmittel und Getränke - Novelle des Bio-Rechts BÖLW fordert zügigen Abschluss
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) drängt die Abgeordneten des EU-Parlaments (EP) zur Eile bei der Novelle des Bio-Rechts. Vor der Abstimmung des EP-Agrarausschusses über die Änderung des Bio-Rechts am 14. Juli mahnte der Bio-Verband jetzt die EU-Parlamentarier, die EU-Öko-Verordnung rechtzeitig zu ändern, damit Bio-Importe etwa aus Indien oder den USA nicht zum Jahreswechsel wegfallen. Das EU-Parlament müsse jetzt schnell entscheiden, damit bis Jahresende Klarheit bei der Einfuhr und Kennzeichnung von Bio-Importen herrsche, forderte der geschäftsführende BÖLW-Vorstand Peter Röhrig. Andernfalls drohten Bio-Verarbeitern und -Händlern große Einbußen, erklärte Röhrig. Er warnte zugleich vor unnötiger Bürokratie: Eine verpflichtende Länderkennzeichnung auf Bio-Produkten würde insbesondere Verarbeiter mit wechselnden Rohwarenherkünften vor erhebliche praktische Probleme stellen, stellte der BÖLW-Vorstand fest. Zu dem von der EU-Kommission im Dezember 2025 vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung hatten die Berichterstatter der einzelnen Mitgliedstaaten Kompromissvorschläge erarbeitet, die einen Großteil von 228 Änderungsanträge von EU-Abgeordneten berücksichtigen sollen, wie der BÖLW erläutert. Die Vorschläge stehen am 14. Juli 2026 im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung und sollen im September im Plenum verabschiedet werden. Danach folgt der sogenannte Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission, an dessen Ende die Änderungen zur Öko-Verordnung beschlossen werden. Bis Ende des Jahres soll dieses Verfahren abgeschlossen sein, weil dann eine Übergangsfrist für Bio-Handelsabkommen mit elf Ländern ausläuft. Deren Ende könne massive Auswirkungen auf den Import und Export von Bio-Waren haben, warnt der BÖLW. Die Kompromissvorschläge des EP enthalten aus Sicht des Branchenverbands wichtige Verbesserungen für die Öko-Tierhaltung, darunter eine neue Regelung für Auslaufüberdachungen und zum Auslauf für Junggeflügel, die demnach viele Höfe in Deutschland entlasten würde. Für falsch hält der BÖLW dagegen den Vorschlag, die Weidehaltung von Bio-Tieren zur freiwilligen Option zu machen. Denn der Weidegang gehöre zum Kern der artgerechten Tierhaltung, argumentiert der Verband. Er fordert daher das EU-Parlament auf, diesen Punkt entweder zu ändern oder aus dem Kompromiss herauszulösen. Aufweichungen bei den Standards lehnt der Bio-Verband grundsätzlich ab, wie Vorstand Röhrig betont. Bei Veränderungen im Recht hält der BÖLW allerdings realistische Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Regeln sowie für den Abverkauf bereits erzeugter Produkte für die Markt-Beteiligten für erforderlich. Anlass für die Änderung der EU-Öko-Verordnung war auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall des Bio-Produkteherstellers Herbaria. Danach dürfen Bio-Waren aus Staaten, mit denen die EU ein Abkommen über gleichwertige Bio-Standards geschlossen hat, teilweise nicht mehr das EU-Bio-Siegel tragen. Dies soll nun durch geänderte Kennzeichnungsregeln gelöst werden. MBI/jc/ste/8.7.2026
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